EU AI Act, Artikel 4

KI-Kompetenz braucht Kontext. Kein Pflichtsiegel.

Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen zu Maßnahmen, die die Entwicklung von KI-Kompetenz bei Beschäftigten und weiteren Personen unterstützen, die in ihrem Auftrag mit den Systemen arbeiten. Dabei sind unter anderem Vorkenntnisse und Einsatzkontext zu berücksichtigen.

Redaktioneller Stand
  • Kein einheitlicher Kurs für alle.
  • Kein vorgeschriebenes Zertifikat.
  • Kontext, Risiken und Rollen zählen.
  • Dokumentation kann unterstützen.

Was das für Ihre Organisation bedeutet

Beginnen Sie nicht mit der Frage: „Welches Zertifikat brauchen alle?“

Beginnen Sie hier:

  • Welche KI-Systeme setzen wir ein?
  • Für welche Aufgaben?
  • Wer arbeitet damit?
  • Welche Risiken müssen diese Personen erkennen?
  • Welche Anleitung und Übung brauchen sie?

Diese Fragen folgen dem von der EU-Kommission beschriebenen kontextbezogenen Vorgehen.

FAQ der EU-Kommission zu KI-Kompetenz

Prüfpunkt

Nicht der Kurs ist der Nachweis.

Entscheidend ist, ob die Maßnahme zu den eingesetzten Systemen, den Aufgaben, den Risiken und den Vorkenntnissen der Beteiligten passt.

Vier Fragen, die vor jedem Kurs kommen

Brauchen alle denselben Kurs?

Nein. Die Kommission beschreibt keinen einheitlichen Kurs für alle. Lernmaßnahmen sollen zu Systemen, Aufgaben, Risiken und Vorkenntnissen passen.

Ist ein bestimmtes Zertifikat vorgeschrieben?

Nein. Für Artikel 4 verlangt die Kommission kein bestimmtes Zertifikat. Interne Aufzeichnungen über Trainings und weitere Orientierungsmaßnahmen können genutzt werden.

Reicht eine Bedienungsanleitung?

Nicht automatisch. Die Kommission weist darauf hin, dass das bloße Lesen einer Anleitung in vielen Fällen nicht wirksam sein kann. Entscheidend ist eine passende Unterstützung für die jeweilige Zielgruppe und Anwendung.

Gilt das auch für einfache Textarbeit?

Die Kommission nennt ausdrücklich den Einsatz von ChatGPT für Werbetexte oder Übersetzungen. Auch dabei sollen Beschäftigte relevante Risiken kennen, beispielsweise erfundene Inhalte.

Alle Antworten im Original nachlesen

Wie wir unterstützen

  • Lernbedarf aus Aufgaben und Systemen ableiten.
  • Zielgruppen und Lernziele unterscheiden.
  • Trainings mit geeigneten Praxisfällen durchführen.
  • Ergänzende Arbeitshilfen entwickeln.
  • Durchgeführte Maßnahmen nachvollziehbar festhalten.

Was dokumentiert werden kann

Unsere Arbeitshilfe sieht folgende Felder vor:

Zielgruppeeingesetzte Systemetypische AufgabenLernbedarfbearbeitete Inhaltedurchgeführte Maßnahmenoffene Fragennächster Überprüfungstermin

Das ist eine eigene Dokumentationsstruktur, kein amtliches Formular und keine gesetzlich vorgeschriebene Feldliste.

Eine wichtige Grenze

Ein Training kann Ihre Maßnahmen zur KI-Kompetenz unterstützen. Es bestätigt nicht automatisch die vollständige Einhaltung des AI Act. Für spezialisierte oder hochriskante Anwendungen können weitere Anforderungen und Maßnahmen relevant sein.

FAQ der EU-Kommission

KI-Lernmaßnahmen besprechen

Wir beginnen bei Ihren Systemen, Aufgaben und Rollen – nicht bei einem fertigen Kurskatalog.