Brauchen alle denselben Kurs?
Nein. Die Kommission beschreibt keinen einheitlichen Kurs für alle. Lernmaßnahmen sollen zu Systemen, Aufgaben, Risiken und Vorkenntnissen passen.
EU AI Act, Artikel 4
Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen zu Maßnahmen, die die Entwicklung von KI-Kompetenz bei Beschäftigten und weiteren Personen unterstützen, die in ihrem Auftrag mit den Systemen arbeiten. Dabei sind unter anderem Vorkenntnisse und Einsatzkontext zu berücksichtigen.
22. Oktober 2026
Beginnen Sie nicht mit der Frage: „Welches Zertifikat brauchen alle?“
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Diese Fragen folgen dem von der EU-Kommission beschriebenen kontextbezogenen Vorgehen.
Entscheidend ist, ob die Maßnahme zu den eingesetzten Systemen, den Aufgaben, den Risiken und den Vorkenntnissen der Beteiligten passt.
Nein. Die Kommission beschreibt keinen einheitlichen Kurs für alle. Lernmaßnahmen sollen zu Systemen, Aufgaben, Risiken und Vorkenntnissen passen.
Nein. Für Artikel 4 verlangt die Kommission kein bestimmtes Zertifikat. Interne Aufzeichnungen über Trainings und weitere Orientierungsmaßnahmen können genutzt werden.
Nicht automatisch. Die Kommission weist darauf hin, dass das bloße Lesen einer Anleitung in vielen Fällen nicht wirksam sein kann. Entscheidend ist eine passende Unterstützung für die jeweilige Zielgruppe und Anwendung.
Die Kommission nennt ausdrücklich den Einsatz von ChatGPT für Werbetexte oder Übersetzungen. Auch dabei sollen Beschäftigte relevante Risiken kennen, beispielsweise erfundene Inhalte.
Unsere Arbeitshilfe sieht folgende Felder vor:
Das ist eine eigene Dokumentationsstruktur, kein amtliches Formular und keine gesetzlich vorgeschriebene Feldliste.
Ein Training kann Ihre Maßnahmen zur KI-Kompetenz unterstützen. Es bestätigt nicht automatisch die vollständige Einhaltung des AI Act. Für spezialisierte oder hochriskante Anwendungen können weitere Anforderungen und Maßnahmen relevant sein.
Wir beginnen bei Ihren Systemen, Aufgaben und Rollen – nicht bei einem fertigen Kurskatalog.